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Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz

Der Hintergrund

Am 1. Mai 2002 trat das BGG in Kraft. Der §11 des Gesetzes sieht vor, dass Internetangebote der öffentlichen Hand technisch und inhaltlich so zu gestalten sind, dass sie von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Die zugehörige Rechtsverordnung legt fest, dass bestehende Seiten, die für Behinderte von besonderem Interesse sind, bis 2003 einer an die W3C-WAI-Richtlinien (http://www.w3.org/WAI) angelehnten Liste von Kriterien entsprechen müssen. Neue Inhalte im Web müssen sogar mit dem Erscheinen der Rechtsverordnung diesem Standard entsprechen.

Entsprechende Gesetze und Verordnungen auf Länder- oder kommunaler Ebene sind entweder in der Vorbereitung oder bereits erlassen. Zudem strebt die Bundesregierung Zielvereinbarungen mit der Industrie an, um die Vorgaben auch im nicht-staatlichen Sektor zu etablieren.

Bisher sind viele Verantwortliche von Internetauftritten nicht ausreichend über die notwendigen Änderungen informiert, den meisten Webdesignern fehlt das Know-how für Konzeption, Gestaltung und Programmierung wirklich barrierefreier Webseiten.

Zudem beherrschen einige gravierende Missverständnisse die Diskussion, die dazu führen, dass Barrierefreiheit immer noch mit unformatiertem Text auf grauem Hintergrund gleichgesetzt wird. Dass genau das Gegenteil der Fall ist und sogar multimediale Formate barrierefrei sein können, können wir mit zahlreichen Projekten in diesem Bereich belegen. Barrierefreie Internetauftritte bieten eine höhere Benutzerfreundlichkeit und Gebrauchstauglichkeit sowie eine intensivere Nutzung des bereitgestellten Informationsangebotes durch alle Nutzer.

Barrierefreiheit jenseits des ALT-Tags

 

   
   

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