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Das Bundesgleichstellungsgesetz und seine Realisierung

 

Barrierefreiheit jenseits des ALT-Tags

Barrierefrei heißt nicht nur, Bilder mit einem alternativen Text zu hinterlegen, damit auch Vorleseprogramme für Sehbehinderte Informationen zu Bildern geben können, sondern geht weit darüber hinaus. Eine korrekte Benutzung des HTML-Standards, auch unter Einbindung der XML Spezifikationen, ist die Basis eines barrierefreien Internets. Darüber hinaus sind allerdings noch weitere Aspekte zu beachten:

Barrierefrei heißt nicht Text auf grauem Hintergrund

Gerade die in manchen Köpfen festsitzende Auffassung, dass ein barrierefreier Internetauftritt nur aus adäquat beschrifteten Bildern und wohlstrukturiertem, aber ansonsten ungestaltetem Text besteht ist eine beschränkte Sicht der Dinge. Design und grafisches Konzept sind ein wichtiger Teil der Wahrnehmung und des Verständnisses eines Inhaltes. Durch die Kombination von sauberem Code nach den etablierten Standards, der Trennung von Aussehen und Inhalt durch die Verwendung von ausgabespezifischen CSS-Dateien (Cascading Style Sheets) sowie durch ein adäquates grafisches Konzept lassen sich Internetauftritte mit hohem ästhetischen Wert wie auch großem Nutzwert für die breitestmögliche Anzahl an Benutzern schaffen.

Barrierefrei ist zukunftssicher

Durch die Trennung von Aussehen und Inhalt können bereits erstellte Internetpräsenzen auch hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen in den Ausgabemedien schnell und kostengünstig weiterentwickelt werden. So ist bereits heute die Nachfrage der Nutzer nach einer Druckversion einer Internetseite durch den Einsatz einer eigenen, für den Druck optimierten CSS-Datei schnell und effizient zu erfüllen. Wenn man einmal diesen Schritt der medienunabhängigen Ausgabe vollzogen hat, geht der zukünftige Aufwand für die Einbindung neuer Technologien wie iMode gegen null. Gleichzeitig werden damit auch die alternativen Ausgabeformate blinder und sehbehinderter Menschen optimal bedient.

Auch Text erzeugt Barrieren

Erfahrungen haben gezeigt, dass gerade die Verwendung von unterschiedlichen Textvarianten (hier„Leichte Sprache“ genannt) zu einem höheren Informationsabruf und besseren Verständnis des Inhaltes führt. Bei dem ausstellungsbegleitenden Projekt wurde außer einem „schweren“ Begleittext zu den Exponaten und einem virtuellen Rundgang der Ausstellung auf QuickTimeVR-Basis und spielerischen Elementen in Flash auch ein „Einfacher Text“ angeboten. Eine Analyse der Statistik ergab, das ein Drittel aller Nutzer diesen Text bevorzugt. Barrieren entstehen nicht nur durch die Form und die technische Umsetzung, sondern auch durch die Art der Inhalte selbst.

Viele Nutzer haben auf Nachfrage bekundet, das der einfache Text für sie die Funktion eines Abstracts hatte. Gerade diese Möglichkeit Informationen schnell aufzunehmen führt für alle Nutzer zu einem besseren und damit barrierefreien Zugang zu den Informationen, wobei in beiden Varianten identische Inhalte transportiert wurden.

Richtlinien sind wichtig, aber nicht alles

Wichtig bei der Umsetzung des §11 BGG ist es, die Richtlinien der Ausführungsverordnung, welche an die entsprechenden Dienststellen ausgegeben werden, zu detaillieren und hinsichtlich der verschiedenen im Einsatz befindlichen und zu beachtenden Browserversionen zu kontrollieren. So führen u.a. bestimmte im derzeitigen Bundesentwurf enthaltene Vorgaben bei einigen Browsern (Netscape 4) zu einem Programmabsturz. Diese Richtlinien bedürfen einer sorgfältigen Ausarbeitung und verschiedener Tests. Wichtig ist auch, dass den entsprechenden Stellen für die Umsetzung eine Anlaufstelle oder ein Partner zur Verfügung gestellt wird, der beratend aber auch praktisch Hilfestellungen leisten kann.

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